Die Unterscheidung zwischen Wohnungskredit und Wohnkredit
Als Wohnungskredit wird eine Finanzierung dann bezeichnet, wenn dieser für eine Investition in eine Mietwohnung oder Genossenschaftswohnung verwendet wird. Meist handelt es sich bei den Anschaffungen um Mobiliar, Gebrauchsgegenstände oder Kosten für Renovierungen. Bei Mietwohnungen sind die Konditionen dabei meist ungünstiger als bei Genossenschaftswohnungen, da Wohnungskredite bei Mietwohnungen häufig als Konsumkredite eingestuft werden. Im Fall von Genossenschaftswohnung vergeben manche Finanzinstitute Zinssätze, die niedriger sind und als Hypothekarkredite klassifiziert werden. Eigentümer von Genossenschaftswohnungen können hier niedrigere Zinsen verhandeln, sofern die betreffende Bank Genossenschaftswohnungen finanziert. Es lohnt sich daher, Vergleichsangebote einzuholen oder eben einen Vermittler einzuschalten, der notwendigen Kontakte hat.
Grundbücherliches Eigentum
Als Wohnkredit wiederum wird ein Kredit bezeichnt, der mit grundbücherlichem Eigentum besichert ist. Wird beispielsweise eine Eigentumswohnung oder ein Haus erworben und der Erwerb finanziert, so spricht man von einem Wohnkredit. Auch Anschaffungen aller Art, die der Renovierung oder Verbesserung des Eigentums dienen, können über Wohnkredite finanziert werden. Der anfallende Zins ist im Vergleich zum Wohnungskredit niedriger, da die Bank das Eigentum als Sicherheit hat.
KIM-VO
Die sogenannte KIM-Verordnung brachte nicht zur Freude aller wesentliche Änderungen bei der Vergabe von Krediten an Privatpersonen. Sowohl die maximale Belehnungsgrenze (80%) wie auch die Schuldendienstquote (40%) wurden von der Finanzmarktaufsicht im Jahr neu festgesetzt. Dies führte am Kreditmarkt zu einer Einschränkung der Leistbarkeit für viele Personen. Kreditwerbende konnten vielerorts die neuen Auflagen nicht mehr erfüllen. Österreichische Banken setzten sich zwar für eine Aufhebung der KIM-VO ein, eine erfolgte Novellierung ging vielen jedoch nicht weit genug.
Zinsniveau beachten
Wiewohl die Zinsen im Jahr 2022 angezogen habe, befinden wird uns im historischen Vergleich noch immer in einer Niedrigzinsphase. In den späten 70er Jahre oder am Anfang der 90er Jahre waren die Zinsen wesentlich höher und man musste selbst bei Immobilienkrediten Zinsen von 10% oder mehr zahlen.
Beachtet werde sollte zudem, dass steigenden Zinsen bei einem Wohnkredit mit variablen Zinsen zu einer Erhöhung der Gesamtbelastung führen können, da sowohl die durch steigenden Zinsen erhöhte Kreditraten mit sich ziehen. Bei einem Fixzinssatz hat man dieses Risiko nicht.
Unterschiedliche Laufzeiten
Die Laufzeiten bei Wohnungskrediten, das heißt die Periode, in der der Kredit zurückbehält werden muss, liegen bei Wohnungskrediten bei maximal 10 Jahren, bei Wohnkrediten bei 30 Jahre oder sogar länger. Dabei spielen diverse Faktoren eine Rolle, unter anderem auch das Lebensalter des Kreditnehmers.