Die sogenannte Pönale im Zusammenhang mit Tilgungen
Die Pönale wird im Bezug auf Kredite auch Vorfälligkeitsgebühr genannt. Es handelt sich hierbei um eine Vertragsstrafe, die die Banken im Kreditvertrag schriftlich bekannt geben müssen, damit sie rechtswirksam ist. Sie kann bei alten Kreditverträgen bis zu 5% des vorzeitig rückbezahlten Kreditbetrages ausmachen. Meistens sind Pönalzahlungen für Kredite im Zuge einer Fixzinsvereinbarung ausgemacht worden – das hängt mit der Refinanzierung des Geldinstitutes zusammen. Bei neuen Krediten die ab dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden, gelten andere gesetzliche Bestimmungen: z.B. die Laufzeit des Kredites muss mindestens 10 Jahre betragen. Der Verwendungszweck muss Wohnbau sein. Und die maximale Höhe der Pönale die vereinbart werden darf, ist 1% des vorzeitig rückbezahlten Betrages.